+49-6322-8517 oder 65015
·
kanzlei@rae-schweitzer.de
Mo - Fr 08 - 12 Uhr & Mo, Di und Do 13 - 17 Uhr
·
24 h Notrufnummer Strafrecht
0173 / 66 41 55 1

Strafrecht

Im Falle strafrechtlicher Ermittlungen gilt es, schnellstmöglich anwaltliche Hilfe zu suchen. Je früher dies geschieht, desto größer sind die Chancen in Ihrem Sinne auf das Verfahren Einfluss zu nehmen.

Generell gilt: Machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch und machen Sie keine Angaben.

Es geht um viel, meist um sehr viel mehr als in den meisten anderen Bereichen. Strafrechtliche Verurteilungen können Auswirkungen auf Ihr privates und insbesondere berufliches Leben haben die nicht abschätzbar sind, von dem einfachen Eintrag im polizeilichen Führungszeugnis bis zu Berufsverboten z.B. als Geschäftsführer einer GmbH oder auch dem Verlust von Pensionsansprüchen.

Als Fachanwalt für Strafrecht stehe ich Ihnen mit dem nötigen Wissen und Erfahrung zur Seite.

Vorladung als Beschuldigter

Sollte Sie eine Vorladung von der Polizei als Beschuldigter erhalten haben, sie kontaktieren Sie umgehend einen Fachanwalt für Strafrecht. Ihr Anruf bei mir sollte die 1. Reaktion sein.

Machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch, bis der Vorwurf nach erfolgter Akteneinsicht geklärt ist.

Vorladung als Zeuge

Sollten Sie lediglich als Zeuge eine Vorladung erhalten haben kann es sein, dass trotz der Zeugenladung auch gegen Sie ermittelt wird. Es empfiehlt sich auch hier im Zweifel einen Fachanwalt für Strafrecht hinzuzuziehen bevor Sie den Termin wahrnehmen. 

Durchsuchung

Sollte bei Ihnen eine Durchsuchung stattgefunden haben, so sollten Sie auch hier unmittelbar einen Fachanwalt für Strafrecht kontaktieren. Auch hier gilt: Kooperieren Sie zwar, machen Sie jedoch keine inhaltlichen Angaben. Seien Sie freundlich und schweigen Sie. Rufen Sie mich unmittelbar an, das Telefonat muss Ihnen gestattet werden.

Als Fachanwalt für Strafrecht stehe ich Ihnen mit dem nötigen Wissen und Erfahrung zur Seite.

Roman SchweitzerFachanwalt für Strafrecht

Verhaftung

Im Falle Ihrer Verhaftung oder vorläufigen Festnahme bleiben Sie ebenfalls ruhig und kontaktieren Sie mich unmittelbar. Ob es sinnvoll ist, Angaben zu machen, können Sie nicht selbst einschätzen. Schweigen kostet nichts, unbedachtes Reden kostet möglicherweise wertvolle Verteidigungschancen  bis hin zu Ihrer Freiheit.  

Verurteilung / Strafbefehl

Im Falle einer bereits erfolgten Verurteilung beträgt die Frist zur Einlegung eines Rechtsmittels nur 1 Woche. Hier gilt es schnell nach der Verhandlung (und nicht erst nach Erhalt des Urteils) einen Fachanwalt für Strafrecht zu kontaktieren.

Gegen einen Strafbefehl kann innerhalb von 2 Wochen Einspruch ein gelegt werden. Auch hier gilt schnelles Handeln nach Erhalt des Strafbefehls.

Nach Ablauf der Fristen ist das Urteil / der Strafbefehl rechtskräftig und in der Regel nicht mehr zu korrigieren.

Vermeiden Sie den oft geübten Fehler und rufen Sie mich direkt an.

Opfer einer Straftat

Auch wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind empfiehlt es sich einen Fachanwalt für Strafrecht hinzuzuziehen, der professionell Ihre Interessen von Beginn an vertritt.

Auch in dieser Konstellation stehe ich Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

 

Sprechen Sie mich an!

Ihr Ansprechpartner in Sachen Strafrecht in Bad Dürkheim und Umgebung

Roman Schweitzer