Die Kosten der außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung können sich entweder aus einer individuellen Vergütungsvereinbarung ergeben oder berechnen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Hierbei richten sich die Kosten in der Regel nach dem Wert des Streitgegenstandes. Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz sieht allerdings auch Rahmengebühren vor.
Im Einzelfall werden wir Sie über die zu erwartenden Kosten informieren.
Weitere Hinweise zu den Gebühren finden Sie auch auf der Seite der Bundesrechtsanwaltskammer unter www.brak.de.
Liegt bereits eine Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung vor, so rechnen wir direkt mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ab. Als Service übernehmen wir hier auch gerne die Anfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung und holen die Kostendeckungszusage für Sie ein. Sie haben dann lediglich eine eventuell vereinbarte Selbstbeteiligung für den Versicherungsfall zu tragen.
Besteht eine Erstberatung lediglich über die zu erwartende Kostenhöhe und ein eventuell mögliches weiteres Vorgehen, so kann im Einzelfall auch auf die Erhebung von Gebühren verzichtet werden.
Sofern Sie finanziell nicht in der Lage sind, die Kosten einer Beratung zu tragen, können Sie beim zuständigen Amtsgericht Ihres Wohnsitzes einen Antrag auf Beratungshilfe stellen. Bei Bewilligung händigt Ihnen das Amtsgericht einen Berechtigungsschein aus, den Sie dann zur Erstberatung mitbringen und uns vorlegen.
Im Falle einer gerichtlichen Vertretung besteht die Möglichkeit, die Kosten über die Beantragung und Bewilligung von Prozesskostenhilfe oder Verfahrenskostenhilfe zu decken. Auch hierüber beraten wir Sie gerne.
Die Kosten der außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung können sich entweder aus einer individuellen Vergütungsvereinbarung ergeben oder berechnen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Hierbei richten sich die Kosten in der Regel nach dem Wert des Streitgegenstandes. Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz sieht allerdings auch Rahmengebühren vor.
Im Einzelfall werden wir Sie über die zu erwartenden Kosten informieren.
Weitere Hinweise zu den Gebühren finden Sie auch auf der Seite der Bundesrechtsanwaltskammer unter www.brak.de.
Liegt bereits eine Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung vor, so rechnen wir direkt mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ab. Als Service übernehmen wir hier auch gerne die Anfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung und holen die Kostendeckungszusage für Sie ein. Sie haben dann lediglich eine eventuell vereinbarte Selbstbeteiligung für den Versicherungsfall zu tragen.
Besteht eine Erstberatung lediglich über die zu erwartende Kostenhöhe und ein eventuell mögliches weiteres Vorgehen, so kann im Einzelfall auch auf die Erhebung von Gebühren verzichtet werden.
Sofern Sie finanziell nicht in der Lage sind, die Kosten einer Beratung zu tragen, können Sie beim zuständigen Amtsgericht Ihres Wohnsitzes einen Antrag auf Beratungshilfe stellen. Bei Bewilligung händigt Ihnen das Amtsgericht einen Berechtigungsschein aus, den Sie dann zur Erstberatung mitbringen und uns vorlegen.
Im Falle einer gerichtlichen Vertretung besteht die Möglichkeit, die Kosten über die Beantragung und Bewilligung von Prozesskostenhilfe oder Verfahrenskostenhilfe zu decken. Auch hierüber beraten wir Sie gerne.