Die Vertretung im Bereich des Arbeitsrechts ist umfassend und vielfältig, sei es auf Seiten des Arbeitsnehmers oder auf Seiten des Arbeitgebers.
Beispielhaft haben wir einige Punkte herausgegriffen.
Hier gelten kurze Fristen von lediglich drei Wochen nach Zugang, so dass schnelles Handeln erforderlich ist. Bei Fristversäumnissen ist durch eine Wirksamkeitsfiktion oftmals nichts mehr zu machen.
Auch wenn hier keine Fristen laufen, so ist es doch geboten, die Abmahnung auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen zu lassen, zumal die Abmahnung oft die Vorstufe zur Kündigung darstellt.
Sofern Ihnen ein Aufhebungsvertrag angeboten wird, sollten Sie diesen ebenso prüfen lassen. Eine Unterschrift sollten Sie erst nach Prüfung leisten. Sie können die Dokumente immer zur Einsicht mitnehmen und müssen keine sofortige Unterschrift leisten. Sofern eine solche von Ihnen verlangt wird, ist erst recht Vorsicht geboten.
Bei derart unterschiedlichen Formulierungen kann immer eine gewisse Unsicherheit aufkommen, mit welcher Note Sie bewertet wurden. Dies können Sie durch eine Beratung klären.
Auch als Arbeitgeber empfiehlt sich eine Beratung, welche Maßnahme bei welchem Fehlverhalten des Arbeitsnehmers verhältnismäßig ist.
Gerade im Bereich der Kündigung sollte man zuvor abwägen, ob eine solche gerechtfertigt wäre und wie die Erfolgschancen einzuschätzen sind.
Oftmal lassen sich im Wege der Verhandlung einvernehmliche Lösungen erzielen, die Ihre Interessen bestmöglich berücksichtigen. Ich berate Sie gern!
Ihre Ansprechpartnerin in Sachen Arbeitsrecht in Bad Dürkheim und Umgebung
Stefanie Schweitzer