Im Familienrecht gilt es, die Interessen frühzeitig zu wahren. Beispielhaft haben wir einige Punkte herausgegriffen.
Auch vor der Eheschließung ist es ratsam, über die Folgen einer Trennung oder Scheidung informiert zu sein, denn hier können bereits Regelungen in einem Ehevertrag getroffen werden.
Im Rahmen der Trennung sind bereits zahlreiche Punkte zu klären, so dass sich hier bereits eine umfassende Beratung empfiehlt, bevor die Trennung vollzogen wird.
Der Unterhalt dient der Lebensgrundlage und ist oftmals vorrangig zu behandeln. Meist ist die Frage des Unterhalts auch für den Schritt der Trennung maßgeblich. Hier geht es zum einen um Trennungsunterhalt, um den Kindesunterhalt und eventuell auch um den späteren nachehelichen Unterhalt.
Wir beraten Sie gerne, ob und in welcher Höhe Ihnen Unterhalt zustehen würde.
Die Vermögensauseinandersetzung spielt bei der Trennung ebenso eine Rolle. Hier ist zu klären, wie ein etwaiger Zugewinnausgleichsanspruch zu berechnen ist. Auch die Frage der Wohnsituation ist zu berücksichtigen, gerade wenn es um eine Gesamtlösung geht, die erarbeitet werden soll.
Dieser wird mit dem Scheidungsverfahren durchgeführt und regelt die Teilung der Rentenanwartschaften. Bei dieser speziellen Materie ist oftmals anwaltliche Hilfe notwendig.
Da für den Antragsteller / die Antragstellerin Anwaltszwang besteht, ist der Antrag auf Ehescheidung von uns einzureichen. Auch hier begleiten wir das Scheidungsverfahren gerne mit Ihnen gemeinsam.
Gerade im Bereich des Umgangs und der Elterlichen Sorge vertreten wir Sie ebenso in allen Verfahren und setzen Ihre Rechte unter Berücksichtigung des Kindeswohles durch.
Es lassen sich im Wege der Verhandlung oftmals einvernehmliche Lösungen erzielen, die Ihre Interessen bestmöglich berücksichtigen. Wir beraten Sie gern!
Ihre Spezialistin in Sachen Familienrecht in Bad Dürkheim und Umgebung
Stefanie Schweitzer